Gemeinsames häusliches Arbeitszimmer – Ansatz je Person
Wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, kann nun jede Person ihre entsprechenden Aufwendungen bis zu einer Obergrenze von jeweils 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/datev-news/haeusliches-arbeitszimmer-rechtsprechung-geaendert/