Gemeinsames häusliches Arbeitszimmer – Ansatz je Person

Wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, kann nun jede Person ihre entsprechenden Aufwendungen bis zu einer Obergrenze von jeweils 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Bisher durften Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur objektbezogen veranschlagt werden. Maximal 1.250 Euro konnten abgesetzt werden, unabhängig von der Zahl der Personen, die das Arbeitszimmer nutzen. Diesen Ansatz hat der BFH Ende 2016 zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

 

Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/datev-news/haeusliches-arbeitszimmer-rechtsprechung-geaendert/