Schaffung des Fortbildungsberufs „Prüfungsfachwirt“
Perspektive für Fachangestellte und Einstieg für Hochschulabsolventen
Fachangestellte sowie Hochschulabsolventen sollen nach mehrjähriger einschlägiger Tätigkeit die Möglichkeit bekommen, eine öffentlich-rechtliche, gesetzlich legitimierte Prüfung nach Maßgabe des Berufsbildungsgesetzes abzulegen. Die Teilnehmer an dieser Prüfung können damit sowohl einen nächsten Schritt in ihrer beruflichen Entwicklung machen als auch den Grundstein auf dem Weg zum WP legen.
Fortbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz – WPK zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung
Diese berufliche Fortbildung wird Teil der gesetzlich geregelten Berufsbildung sein. Die Durchführung dieser Prüfungen gehört zu den originären Aufgaben und zur ausschließlichen Zuständigkeit der sogenannten zuständigen Stellen. Für die Wirtschaftsprüfung ist die WPK nach § 71 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes diese zuständige Stelle. Als solche wird sie gemäß § 54 des Berufsbildungsgesetzes Prüfungsregelungen in Form einer Fortbildungsprüfungsordnung erlassen, Prüfungsausschüsse errichten, vor denen die Prüfung abgelegt wird, und die Prüfung durchführen. Die für die Prüfungsdurchführung erforderliche Infrastruktur ist in den Landesgeschäftsstellen der WPK bereits vorhanden.
Die Details – die Festlegung von Ausbildungs- und Prüfungsinhalten, die Schaffung einer Prüfungsordnung und die Einrichtung der erforderlichen neuen Gremien – bedürfen noch weiterer Beratungen, insbesondere mit den nach dem Berufsbildungsgesetz zu beteiligenden außerberuflichen Institutionen.