Jahresabschluss 2016: Offenlegung bis 31.12.2017

Bei Versäumnis der Offenlegung durch z.B. GmbHs droht ein Ordnungsgeld.

Offenlegungspflichtige Unternehmen (also z.B. GmbHs, UGs oder GmbH & Co. KGs) müssen ihren Jahresabschluss regelmäßig spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch offenlegen bzw. hinterlegen – bei Säumnis droht ein Ordnungsgeld. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 endet diese Frist, die auch für Kleinstkapitalgesellschaften gilt, also zum 31.12.2017.

Im Falle der Säumnis leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeldverfahren beginnt mit der Aufforderung, innerhalb einer Nachfrist von sechs Wochen den gesetzlichen Offenlegungsfristen nachzukommen. Bei dieser Aufforderung droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld an, das sich auf mindestens EUR 2.500 beläuft. Kommt das Unternehmen der Aufforderung nicht nach, ist das Ordnungsgeld festzusetzen.

Unternehmen können daher ein Ordnungsgeld noch vermeiden, wenn sie innerhalb der gesetzten sechswöchigen Nachfrist die Offenlegung bzw. Hinterlegung nachholen. Die Gebühren und Auslagen des Verfahrens entstehen allerdings bereits durch die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens (also der Aufforderung durch das Bundesamt für Justiz). Bei verspäteter Offenlegung, die aber noch vor Festsetzung des Ordnungsgelds erfolgt, setzt das Bundesamt das Ordnungsgeld herab, und zwar auf EUR 500 für Kleinstkapitalgesellschaften und EUR 1.000 für kleine Kapitalgesellschaften.

In Deutschland sind etwa 1,2 Mio. Unternehmen dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Auch Kleinstkapitalgesellschaften, Gesellschaften, die aktuell keine Geschäftstätigkeit entfalten, oder Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation sind offenlegungspflichtig. Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt grundsätzlich von der Größe der Unternehmen ab. So ist für Kleinstkapitalgesellschaft lediglich die Bilanz beim Bundesanzeiger zu hinterlegen, kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz sowie den Anhang offenlegen.