Jahresabschluss 2016: Offenlegung bis 31.12.2017
Bei Versäumnis der Offenlegung durch z.B. GmbHs droht ein Ordnungsgeld.
WeiterlesenBei Versäumnis der Offenlegung durch z.B. GmbHs droht ein Ordnungsgeld.
WeiterlesenDie Grenze für GWG wird ab dem 1.1.2018 von €410 auf €800 angeboben.
WeiterlesenDurch das BilRUG ergeben sich für die Jahresabschlüsse 2016 neue Anforderungen an die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger.
Weiterlesen„Prüfungsfachwirt“ in der Wirtschaftsprüfung – Vertreter insbesondere von kleinen und mittleren Praxen sehen einen Bedarf an fachlich ausgebildeten Mitarbeitern unterhalb
WeiterlesenErhöhung der Attraktivität und Modernisierung des WP-Examens – Das Wirtschaftsprüfungsexamen in seiner bisherigen Form als Blockprüfung erscheint zunehmend weniger attraktiv.
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